Ziel des Datenschutzgesetzes ist…
...das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“. Dies wird durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das seine Grundlage in den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes hat, garantiert.
Ihre Verantwortung:
Die Geschäftsführung eines Unternehmens ist für die Einhaltung der Bestimmungen zum Datenschutz verantwortlich. Weiterhin wird verlangt, dass Sie einen externen Datenschutzbeauftragten engagieren, wenn Ihr Unternehmen mehr als neun Personen beschäftigt.
Ihre Sicherheit:
Unsere Datenschutzbeauftragten besitzen die geforderten rechtlichen, technische und organisatorische Kenntnisse sowie pädagogische, didaktische und kommunikative Fähigkeiten. Sie erarbeiten mit Ihnen wirksame Datenschutzmaßnahmen die dabei das Interesse Ihres Unternehmens stets berücksichtigen.
Der sensible Umgang mit Patientendaten...
...gehört von altersher zum Selbstverständnis des Arztes und seiner Mitarbeiter. Neue Kommunikationswege, eine Vielzahl sich ständig ändernder und ausweitender Rechtsnormen und die zunehmenden Verpflichtungen zur Dokumentation, Archivierung und Weitergabe von Daten an andere Ärzte und an Dritte wirft vielfältige nichtmedizinische Fragen zur technischen und organisatorischen Umsetzung auf.
Die Umsetzung der Anforderungen, die sich z.B. aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergeben, erfordern ein umfangreiches Wissen jenseits der medizinischen Ausbildung. An dieser Stelle setzen wir mit unserem Seminar Angebot an. Sollten Sie weitergehende Fragen zum Seminarinhalt haben, können Sie uns gerne anrufen.
Herwig Holzmeister

Seit 1993 bin ich Mitarbeiter der Ing.-Büro Dr. Plesnik GmbH. Ich bin Diplomingenieur (FH) mit Aufbaustudium IT-Sicherheit und DEKRA- zertifizierte Datenschutzfachkraft.
e-Mail an Herwig Holzmeister
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