Durch den Datenschutz wird das Persönlichkeitsrecht jedes
Bürgers geschützt. Jedermann hat das Recht grundsätzlich
selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner
persönlichen Daten zu bestimmen.
Diese Recht auf ‘informationelle Sebstbestimmung’ wird
durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das seine
Grundlage in den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes hat,
garantiert.
Die Geschäftsführung ist für Datenverluste, Datenmissbrauch etc.,
die durch fahrlässige Handhabung entstehen, persönlich haftbar.